Miethäuser und -wohnungen
- Aufstellung und Durchsetzung einer Hausordnung
- ordnungsgemäße Instandhaltung/Instandsetzung
- angemessene Feuer- und Haftpflichtversicherung
- Ansammlung einer Instandhaltungsrücklage
- Aufstellung des Wirtschaftsplans nach § 28 WEG damit eine ordentliche Rechnungslegung gewährleistet ist