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Wohnungseigentümer-Gemeinschaften (WEG)

Wohnungseigentumsverwaltung (auch: WEG-Verwaltung) bezeichnet im deutschen Wohnungseigentumsrecht die Aufgabe des Verwalters, nämlich die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums (§ 20 Wohnungseigentumsgesetz).

Da in vielen Fällen nicht eine bestimmte Person als Verwalter in Erscheinung tritt, sondern die Wohnungseigentümer mit (verschiedenen) Mitarbeitern eines Verwaltungsunternehmens zu tun haben, wird umgangssprachlich auch dann von der Wohnungseigentumsverwaltung gesprochen, wenn das Organ gemeint ist, das diese Aufgabe erfüllt.

Leistungen

Grundleistungen:
  • Jährliche Erstellung des Wirtschaftsplanes
  • Erstellung der Jahresabrechnungen
  • Eigentümerversammlung mit Protokollführung
  • Erstellen der Hausordnung
  • Vertragsüberwachung der Vertragspartner
  • Geldverwaltung-Überwachung der Kontobewegungen
  • Rechnungskontrolle/Anweisung-Buchführung
  • Jährliche Begehung der Wohnanlage
  • Sofortmaßnahmen
  • Regelmäßige wiederkehrende Sicherheitskontrollen-Prüfung/Wartung
  • Allgemeine Verwaltungsarbeiten
Serviceleistungen:
  • Zusätzliche Eigentümerversammlungen
  • Eigentümerwechsel
  • Instandhaltung/Instandsetzung-Modernisierungsmaßnahmen
  • Weitere Begehungs- bzw. Ortstermine
  • Vermietungsbeauftragung
  • Kopien/Duplikate
  • Beauftragung der jährlichen Wasseruhrenablesung

 

Diese Serviceleistungen können individuell von Ihnen beauftragt werden. Die Kostennote hierfür wird Frau Becker je nach Arbeits- und Zeitaufwand persönlich mit Ihnen festlegen.

Auch weitere, hier nicht aufgeführte Aufgaben, z.B. in der Gartenpflege oder im Winterdienst, gerne ansprechen, Sie erhalten ein unverbindliches Angebot.

Bei Fragen oder Erstellung eines Angebotes können Sie sich gerne telefonisch melden.